Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kunde erkennt die AGB an und akzeptiert sie. Sie haben Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Kunden.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist keine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.

Max Climbing kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig ändern.

Die Angebote und Bestellformulare sind 15 Tage gültig. Sie erlöschen automatisch und rechtskräftig, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem im Angebot oder Bestellformular genannten Datum schriftlich angenommen werden.

Eine Bestellung gemäß den im Angebot oder Bestellformular genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisen ist für Max Climbing nur verbindlich, wenn der Kunde sie innerhalb der vorgesehenen Frist schriftlich annimmt.

Jede Änderung der Bestellung zieht eine Anpassung des Preises im Angebots- oder Bestellformular nach sich. Zusätzliche Arbeiten, Dienstleistungen und Produkte, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.

Eventuelle Versandkosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sind in den im Angebot oder Bestellformular genannten Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Die Rechnungen sind ausnahmslos innerhalb von acht Tagen nach Versanddatum der Rechnung zahlbar. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder in bar an der Büroadresse von Max Climbing erfolgen.

Die Preise auf der Rechnung sind in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben.

Jede Zahlung wird der ältesten ausstehenden Rechnung belastet.

Gemäß Artikel 5, erster Abschnitt des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr sind Verzugsgebühren geschuldet. Die Säumnisgebühr beträgt 15 Prozent bis zum Tag der vollständigen Zahlung.

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag hat Max Climbing das Recht auf Rückzahlung der Beitreibungskosten in Anwendung des Gesetzes vom 2.08.2002 über die Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr. Die außergerichtlichen Beitreibungskosten betragen 15 % des Hauptbetrages der überfälligen Rechnung.

Die Gerichtskosten der Beitreibung entsprechen den tatsächlich von Max Climbing getragenen Kosten.

Ist der Kunde Nichtkaufmann, werden Verzugszinsen geschuldet, die ohne vorherige Inverzugsetzung ab Fälligkeit der geschuldeten Rechnung zu laufen beginnen. Der Säumniszuschlag beträgt bis zum Tag der vollständigen Zahlung 15 Prozent.

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag, und dies unabhängig von den Mahngebühren und den Gerichtskosten, wird jede noch geschuldete Summe rechtskräftig und ohne vorherige Inverzugsetzung mit einer Entschädigung von 10 %, mindestens jedoch 50 Euro, erhöht. Darüber hinaus ist Max Climbing bei Nichtzahlung der in Rechnung gestellten Anzahlung von 50 % am Fälligkeitstag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu verschieben. Der Kunde kann hierfür niemals eine Entschädigung oder Verspätungsgebühr jedweder Art verlangen.

Für den Fall, dass Max Climbing seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, mit Ausnahme der Ausnahmen, die in den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, unter anderem Artikel 9, ist Max Climbing verpflichtet, den Kunden auf die gleiche Weise wie oben in diesem Artikel definiert zu entschädigen.

Der Kunde hat keine Möglichkeit, das angenommene Angebot oder Bestellformular zu stornieren. Im Falle einer Stornierung hat Max Climbing als pauschalierten Ersatz des ihr entstandenen Schadens Anspruch auf 30 % des vereinbarten Gesamtpreises abzüglich geleisteter Anzahlungen.

Max Climbing ist berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn der tatsächliche Schaden die voraussichtliche Schadenspauschale übersteigt.

Bei Direktverkäufen von Max Climbing an den Verbraucher gelten die Bestimmungen zur gesetzlichen Gewährleistung gemäß Artikel 1649bis BW und weiter.

Jede Beanstandung der Rechnung ist Max Climbing innerhalb von 8 Tagen nach Zusendung der Rechnung schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen.

Nach Ablauf der vorgenannten Fristen gelten die Produkte, Arbeitsleistungen und die Rechnung als endgültig.

Die Gesamthaftung von Max Climbing und seinen Beauftragten ist jederzeit auf den Wert der gelieferten Waren, wie auf der Rechnung angegeben, beschränkt, es sei denn, die Haftung von Max Climbing und/oder seinen Beauftragten beruht auf Arglist, vorsätzlichem Verschulden oder grobem Verschulden.

Max Climbing kann in keinem Fall für den Ersatz von immateriellen, indirekten oder Folgeschäden haftbar gemacht werden.

Max Climbing haftet nicht für eigenes leichtes Verschulden, auch nicht für grobes oder vorsätzliches Verschulden der Zwischenhändler, die die Waren von Max Climbing zum Verkauf anbieten.

Max Climbing haftet in keinem Fall, wenn Schäden verursacht werden, die nicht nur auf einen Mangel des Produkts zurückzuführen sind, sondern auch auf ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Verbrauchers/Zwischenhändlers oder einer Person, für die der Verbraucher/Zwischenhändler verantwortlich ist.

Max Climbing haftet in keiner Weise für Folgen, die sich aus der Platzierung eines Produkts auf einer ungeeigneten Oberfläche ergeben würden.

Max Climbing haftet nicht für mögliche Schäden, die durch schlechte Ausführung von Arbeit, Lieferung, Platzierung usw. durch einen Zwischenhändler beim Endkunden entstehen würden.

Nur der Verbraucher und/oder Zwischenhändler haftet für die spezifische Verwendung der gekauften Waren und/oder die Zwecke, für die er diese Waren verwendet.

Max Climbing verpflichtet sich, die bestellten Produkte innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu liefern. Die angegebene Lieferfrist ist jedoch ungefähr, jedoch niemals bindend.

Die Lieferfrist verschiebt sich bei unabwendbaren Unfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, ua Aufruhr, Blockade, Streik, Krankheit und Ausbleiben von Eigenlieferungen durch Lieferanten und Betriebsstörungen.

Die Lieferfrist kann daher niemals Anlass zu einer Entschädigung geben, es sei denn, die Verzögerung oder Nichteinhaltung ist nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Max Climbing zurückzuführen.

Jeder Versand einer Bestellung erfolgt auf Kosten des Kunden und wird in seinem Namen und unter seiner Verantwortung transportiert.

Einfuhrgebühren gehen immer zu Lasten des Käufers und sind nicht in den von Max Climbing berechneten Versandkosten enthalten

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Summe, Kosten und Zinsen Eigentum von Max Climbing; Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Alle Verträge gelten an unserer Geschäftsadresse als abgeschlossen. Sie unterliegen belgischem Recht. Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Gent zuständig.

Webshop-Käufer haben das Recht, für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte eine 100%ige Rückerstattung für jedes erhaltene Produkt zu verlangen und zu erhalten, das aufgrund von Beschädigung oder Fehlproduktion funktionell nicht verwendbar ist.